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»Verfristete« Willkür
Von Claus Dümde
Die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde von Italienern, die 1943 bis 1945 gewaltsam zur Zwangsarbeit ins Nazi-Reich deportiert wurden, kam nicht unerwartet. Ein Skandal ist die Entscheidung von drei Bundesverfassungsrichtern trotzdem. Und sie dürfte in der Heimat der NS-Opfer, die nicht mal eine symbolische »Entschädigung« erhalten, Empörung auslösen. Zu Recht. Schon wegen der Sprache. Offenbar können deutsche Richter selbst bei solchen Klägern nicht von ihrem Fachjargon lassen. So gaben sie 940 Opfern Bescheid, ihre Beschwerde sei »verfristet«. Dem Verband, der ihre Interessen vertritt, werfen sie vor, dass er »in gewillkürter Prozessstandschaft« die Verletzung der Rechte seiner Mitglieder rügt. Formal mag das stimmen. Doch von Willkür kann hier nur in einer Hinsicht die Rede sein: der, mit der Bundesregierung und Stiftung fast alle kriegs- und völkerrechtswidrig zu Zwangsarbeit gepressten Italiener von Leistungen ausschlossen. Zu einem Zeitpunkt, zu dem jede Klage in Karlsruhe schon »verfristet« war! Doch die drei Richter ignorierten nicht nur diesen Zeitablauf. Sie prüften nicht mal inhaltlich, ob die vom Stiftungsvorstand mit dem Bundesfinanzministerium »abgestimmte« Richtlinie berechtigt ist. Stattdessen billigten sie dem »Gesetzgeber« zu, fast nach Belieben zu entscheiden. Nur entschied der ja gar nicht, sondern die Stiftung. Mit Billigung der Bundesregierung – und nun von Karlsruhe. Willkürlich.
(ND 14.07.04)
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