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BverfG
lehnt IMI-Beschwerde ab |
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Urteilstext
> Wortlaut
2 BvR 1379-01
Aktuelle Presse-Artikel
Gericht weist Entschädigungsansprüche italienischer Internierter ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ansprüche italienischer
Militärinternierter auf Zwangsarbeiter-Entschädigung endgültig abgewiesen.
Wie der Anwalt der Klägerseite, Joachim Lau, am Montag in Berlin mitteilte,
stufte das Gericht mit seinem bereits Anfang September ergangenen Urteil die
Musterklage zweier hochbetagter Italiener gegen die Bundesstiftung «Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft» als unzulässig ein (AZ: VG 9 A 336.02).
Damit können 4200 Italiener, die 1943 nach Deutschland verschleppt wurden,
nicht mehr auf die Zahlung einer Entschädigung hoffen. Nach Angaben von
Rechtsanwalt Ulrich Karpenstein, der die Bundesstiftung vertritt, haben die
Kläger auf eine nochmalige mündliche Verhandlung verzichtet. Im Februar hatte
das Gericht bereits über die Klage verhandelt, eine Entscheidung aber vertagt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts verweist auf einen Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts, das im Juni eine Beschwerde der italienischen
NS-Opfer abgewiesen hatte. Danach ist es kein Verstoß gegen den
Gleichheitssatz, wenn das Stiftungsgesetz Leistungen für Kriegsgefangene
ausschließt. Nach der Haager Landkriegsordnung könnten Kriegsgefangene in
genau bestimmten Grenzen auch zur Arbeit zwangsweise verpflichtet werden.
Historischer Hintergrund des Rechtsstreits sind Vorgänge in Italien im
September 1943. Nachdem die faschistische Regierung einen Waffenstillstand
geschlossen hatte, setzten deutsche Truppen etwa 600 000 italienische Soldaten
fest und verschleppten viele von ihnen zur Zwangsarbeit nach Deutschland. Ein
«Führerbefehl» Adolf Hitlers machte aus den Kriegsgefangenen
Militärinternierte.
Nach deutscher Rechtsauffassung blieben die Verschleppten Kriegsgefangene, die
keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Laut Verwaltungsgericht fehlt zudem
ein Rechtsverhältnis zwischen der beklagten Bundesstiftung und den Klägern.
Das Stiftungsgesetz gewähre keine individuellen Ansprüche, diese richteten
sich gegen die ausländischen Partnerorganisationen.
dpa 27.09.2004
Kein Geld für italienische Gefangene. Verwaltungsgericht verweigert
Militärinternierten Entschädigung für Zwangsarbeit
FREIBURG taz Italienische Militärinternierte erhalten für die Zwangsarbeit,
die sie 1944/45 in Deutschland geleistet haben, keine Zahlungen aus der Stiftung
"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft". Dies entschied gestern das
Berliner Verwaltungsgericht. Es erklärte in zwei Musterverfahren die Klagen von
4.000 italienischen Veteranen für "unzulässig". Rund 600.000
Soldaten waren nach dem Seitenwechsel Italiens im Zweiten Weltkrieg nach
Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt worden. Bei der Einrichtung der
Zwangsarbeiter-Stiftung im Jahr 2000 waren sie jedoch "vergessen"
worden. Deshalb versuchen sie seither, Ansprüche einzuklagen.
Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Italiener keine Möglichkeit
haben, die Verweigerung einer Entschädigung überprüfen zu lassen. Denn das
Stiftungsgesetz schließe gerichtlichen Rechtsschutz ausdrücklich aus. Es gehe
davon aus, dass Deutschland nur eine moralische, nicht eine rechtliche Pflicht
zur Entschädigung treffe. Diese Konstruktion hatte das Bundesverfassungsgericht
in einem anderen Verfahren ausdrücklich gebilligt (taz vom 14. 7. 2004). Das
Verwaltungsgericht hat gegen seine Entscheidung keine Rechtsmittel zugelassen.
" CHR
taz Nr. 7473 vom 28.9.2004
Bürokratisch und kalt
Von Wolfgang Hübner Zu erwarten war es, was gestern das Berliner
Verwaltungsgericht bekannt gab: Italienische Soldaten, die während des Zweiten
Weltkriegs als Kriegsgefangene der deutschen Wehrmacht Zwangsarbeit leisten
mussten, erhalten keine Entschädigung. Damit setzt die deutsche Justiz eine
Rechtsprechung fort, die schon andere Opfer des NS-Regimes ausgrenzte. Auch
einstige sowjetische Kriegsgefangene wurden mit Musterklagen auf Entschädigung
abgewiesen, obwohl sie zugleich Zwangsarbeiter waren. Die deutschen Richter
stellen sich in eine verhängnisvolle und beschämende Kontinuität zu jenem
Bürokratismus, der die Regeln für die Zwangsarbeiterentschädigung erfunden
hat. Lange war ja gefeilscht worden, wie sich die deutsche Wirtschaft überhaupt
an der Entschädigung der Zwangsarbeiter beteiligen würde, aus deren
Sklavenarbeit sie zu NS-Zeiten riesige Profite gepresst hatte. Weil die späte
Gönnerschaft der Unternehmen begrenzt blieb, sprang der Staat ein, doch mit
allerhand Spitzfindigkeiten und Advokatentricks sorgte man dafür, dass der
Kreis der Anspruchsberechtigten nicht zu groß wurde. Seitdem müssen viele
hochbetagte ausländische Opfer einer Entschädigung ohne Aussicht auf Erfolg
hinterherlaufen. Sie scheitern an einer beschämenden Allianz aus Bürokratie
und Kälte.
ND 28.09.04
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