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IMI-Klage -
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Aktuelle Presse-Artikel
Jungle World, 11.02.2004:
Zivil beim Feind
Ehemalige italienische Soldaten, die für das nationalsozialistische
Deutschland Zwangsarbeit leisten mussten, klagen in Berlin auf Entschädigung.
Von Lars Reissmann
Die Erfolgsaussichten der Klage sind nicht sonderlich gut. Denn wenn es um
nationalsozialistische Verbrechen geht, »wird in Deutschland immer noch von
Unrecht, nicht von Gesetzwidrigkeiten gesprochen«, konstatierte der Rechtanwalt
Joachim Lau.
Vor dem Berliner Verwaltungsgericht wird am 19. Februar erstmals über eine
Klage von italienischen Zwangsarbeitern verhandelt, die als Soldaten ab Herbst
1943 nach Deutschland deportiert wurden. Die Stiftung zur Entschädigung von
NS-Zwangsarbeit verweigert grundsätzlich die Zahlungen an so genannte
italienische Militärinternierte.
Am 8. September 1943 verkündete die italienische Regierung unter General
Badolgio den Waffenstillstand mit den Alliierten. Die deutschen Truppen hatten
sich auf das Unternehmen »Achse« vorbereitet. Weite Teile Italiens wurden
besetzt, die faschistische Republik von Salo wurde ausgerufen. Eine deutsche
Sondereinheit befreite Benito Mussolini und setzte ihn als »Marionetten-Duce«
ein.
Die italienischen Soldaten sollten gefangen genommen und nach Deutschland zur
Zwangsarbeit deportiert werden. Bei Widerstand gegen die Verhaftung sollten alle
beteiligten italienischen Offiziere erschossen werden. Auf der griechischen
Insel Kephallonia wurden im September 1943 über 5 000 italienische Soldaten
Opfer einer Mordaktion.
Alsbald wurden die Deportierten zu italienischen Militärinternierten erklärt.
Ihr Status als Kriegsgefangene war nach der Genfer Konvention von 1929 nicht nur
formal, sondern auch faktisch aufgehoben. Für sie gab es keine Betreuung durch
das internationale Rote Kreuz, Verpflegung und Unterbringung waren erbärmlich.
Die einfachen italienischen Soldaten wurden sofort zur Zwangsarbeit vor allem in
der deutschen Rüstungsindustrie herangezogen. Aber auch die Offiziere mussten
ab Sommer 1944 Zwangsarbeit leisten, nachdem in einer Übereinkunft zwischen
Hitler und Mussolini alle ehemaligen italienischen Soldaten in einen zivilen
Status überführt worden waren. Als ehemalige »Waffenbrüder« wurden sie
zudem als »Verräter« stigmatisiert und waren besonders schweren
Drangsalierungen und Hass ausgesetzt.
Von den über 600 000 verschleppten italienischen Soldaten starben 50 000 in
Folge KZ-ähnlicher Haft- und Arbeitsbedingungen in Nazi-Deutschland. Mitte 1944
litten, sogar nach Aussage der deutschen Führung, mindestens 30 Prozent von
ihnen an Tuberkulose. Der Kontakt mit Munitionsstoffen führte zu tödlichen
Vergiftungen. Etwa ein Drittel der Männer starb noch in den ersten Jahren nach
dem Krieg.
Von den im Jahr 1999 vielleicht noch 120 000 Überlebenden stellten etwa 100 000
über die International Organisation of Migration (IOM) »einen Antrag auf
Leistungen nach dem Stiftungsgesetz«. Dort blieben die Anträge aber erst
einmal liegen. In den Leitlinien zum Stiftungsgesetz heißt es, »soweit die (…)
Kriterien der Deportation und des Einsatzes zur Zwangsarbeit unter
Haftbedingungen erfüllt sind, haben auch Kriegsgefangene, die zwangsweise in
den Zivilstatus überführt worden sind, einen Anspruch«, auch wenn laut Gesetz
»Kriegsgefangenschaft keine Leistungsberechtigung begründet«.
Doch da die finanzielle Ausstattung der Stiftung unzureichend ist, wollte die
Bundesregierung hier offenbar nur zu gern eine halbe Milliarde Euro sparen und
nicht zahlen. So beauftragte man zum Sommer 2001 den Völkerrechtler Christian
Tomuschat, ein Gutachten zu erstellen. Darin heißt es, die Italiener seien zwar
formal nicht als Kriegsgefangene behandelt worden, müssten aber heute als
solche angesehen und deshalb nicht entschädigt werden.
Die perfide Argumentation stellt den Sachverhalt auf den Kopf. Sie zeugt von
fehlendem Unrechtsbewusstsein und juristischer Schreibtischtäterschaft, obwohl
man offiziell so gerne von »moralischer Verantwortung« spricht. »Der
politische Wille, über die vereinbarten zehn Milliarden Mark hinaus keine
Entschädigung zahlen zu wollen, soll mit scheinjuristischen Hilfsargumenten
kaschiert werden«, kritisierte der Historiker Ulrich Herbert im Herbst 2001.
Ab November 2002 wurden zunächst 45 000 Ablehnungsbescheide verschickt,
zehntausende folgten. Daraufhin reichten bis heute rund 4 200 ehemalige
italienische Zwangsarbeiter Klagen gegen die Bundesrepublik und die Stiftung vor
dem Berliner Verwaltungsgericht ein.
Der Anwalt der italienischen Kläger, Joachim Lau, hatte in der Sache bereits im
Sommer 2001 Verfassungsbeschwerde gegen das Stiftungsgesetz eingelegt, über die
bis heute nicht einmal der Vorprüfungsausschuss entschieden hat, wie übrigens
auch im Fall des SS-Massakers im griechischen Distomo. Der Florentiner
Rechtsanwalt vermutet, dass der Fall wohl erst auf unterster gerichtlicher Ebene
vorgekocht werden soll.
Auch die sowjetischen Kriegsgefangenen, von denen weit über die Hälfte die
vernichtenden Haftbedingungen nicht überlebten, werden trotz geleisteter
Zwangsarbeit von Zahlungen aus dem Fonds ausgeschlossen. Im Juni 2003 sprach das
Berliner Oberverwaltungsgericht zwei ehemaligen Rotarmisten aus Armenien eine
Entschädigung aus dem Fonds ab. Dabei erwähnte es noch nicht einmal, dass die
beiden Zwangsarbeit leisten mussten. Stattdessen war verquast von »Respekt vor
ihrem Schicksal« die Rede.
Von einer rechtlichen Verpflichtung gegenüber den NS-ZwangsarbeiterInnen
spricht man in Deutschland nicht gern, wohl aber von der Rechtssicherheit für
die deutsche Wirtschaft. Dabei kann am Rechtsanspruch der NS-Opfer auf
Entschädigung, unabhängig von der Existenz der Stiftung, gar kein Zweifel
bestehen. Bei der Entschädigung nach dem Stiftungsgesetz handelt es sich nach
Laus Auffassung im Prinzip zivilrechtlich um einen Verzichtsvertrag, da die
NS-ZwangsarbeiterInnen auf weitere Leistungen verzichten, sobald sie danach
bezahlt werden. Der Vertrag wurde sogar international ausgeschrieben.
Obwohl sich die meisten Militärinternierten unter schweren Bedingungen einer
Kollaboration mit den Nazis und den Faschisten verweigerten, haben sie in den
Augen vieler Italiener für den Feind gearbeitet. Bis heute haben sie keine
Unterstützung aus dem Römischen Parlament, geschweige denn von der Regierung
bekommen. Der Berliner Prozess ist für die italienischen Zwangsarbeiter
vermutlich die letzte Chance, für das in Deutschland an ihnen verübte
Verbrechen eine Anerkennung und eine bescheidene Entschädigung zu erhalten.
Denn »jeden Tag sterben einige meiner Mandanten«, stellt Joachim Lau bitter
fest.
Tagesspiegel. 19.02.2004:Vergessene Opfer. Italienische NS-Zwangsarbeiter klagen auf Entschädigung Von Claudia von Salzen
Die Entschädigung der früheren NS-Zwangsarbeiter soll möglichst zum 60. Jahrestag des Kriegsendes 2005 abgeschlossen sein das hofft zumindest die Bundesstiftung. Doch eine Opfergruppe ging bisher leer aus: die italienischen Militärinternierten. Zwei von ihnen klagen an diesem Donnerstag vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen die Bundesregierung und die Zwangsarbeiterstiftung. Auf den Ausgang dieser Musterklage warten über 4100 weitere italienische NS-Opfer, die ebenfalls auf Entschädigung klagen. Italien im Herbst 1943: Rom hat das Bündnis mit Nazi-Deutschland aufgekündigt und mit den Alliierten Waffenstillstand geschlossen. Deutsche Truppen nahmen alle italienischen Soldaten fest, die nicht mit ihnen weiterkämpfen wollten. Sie wurden zur Zwangsarbeit nach Deutschland gebracht. Nach Angaben des Historikers Ulrich Herbert wurden die Italiener besonders schlecht behandelt, weil sie als Verräter galten. Ihr Gesundheitszustand sei schon nach kurzer Zeit katastrophal gewesen. Bei Krupp in Rheinhausen etwa litt im Frühjahr 1944 ein Viertel der Militärinternierten an Unterernährung, wie Herbert berichtet. Nach Auffassung des Historikers wäre eine Entschädigung der Militärinternierten besonders dringlich. 110 000 frühere italienische Militärinternierte haben eine Entschädigung beantragt. Die Bundesregierung ist jedoch der Auffassung, dass sie grundsätzlich nicht leistungsberechtigt sind. Laut Stiftungsgesetz haben ehemalige Kriegsgefangene keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Streit dreht sich nun darum, wie ein Befehl Hitlers vom Sommer 1944 auszulegen ist. Damals waren die Italiener aus dem Kriegsgefangenen-Status entlassen und als zivile Zwangsarbeiter registriert worden. Völkerrechtlich seien sie dennoch Kriegsgefangene geblieben, betonte der Jurist Christian Tomuschat in einem Gutachten für das Bundesfinanzministerium, das die Rechtsaufsicht über die Stiftung hat. Die Überführung in den Zivilstatus sei ein Verstoß gegen das Völkerrecht und damit unwirksam. Auf der Grundlage dieses Gutachtens lehnt die Bundesregierung eine Entschädigung ab. Polnische Kriegsgefangene waren 1940 ebenfalls in den Zivilstatus überführt worden. Anders als die Italiener erhalten sie aber eine Entschädigung. Die Ausnahme für die polnischen NS-Opfer wurde bei den Verhandlungen vereinbart, die dem Stiftungsgesetz vorausgingen. Die polnische Regierung war bei diesen Gesprächen vertreten. Die Italiener dagegen gehören zum so genanntenRest der Welt. Bei den Verhandlungen hatten sie keine starke Lobby.
Tagesspiegel, 20.02.2004:
Kein Geld für Italiener? Im Prozess um Militärinternierte lehnt Bund
Entschädigung ab
Berlin. Im Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht um die Entschädigung
italienischer Militärinternierter in Deutschland während des Zweiten
Weltkriegs hat die Bundesrepublik am Donnerstag Zahlungen verweigert. Das
Gericht prüft, ob den verhafteten Soldaten Geld nach dem Stiftungsgesetz zur
Zwangsarbeiterentschädigung zusteht. Dies haben Bund und Stiftung bislang mit
dem Hinweis abgelehnt, die Militärinternierten seien Kriegsgefangene gewesen,
deren Anspruch nach dem Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen sei. Wann das
Gericht sein Urteil verkündet, blieb am Donnerstag offen.
Stellvertretend für mehr als 4000 Betroffene haben die Italiener Antonio Basile
und Giacomo Malberto gegen die Ablehnung geklagt. Beide sind über 80 Jahre alt
und konnten an der Verhandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen.
Sie verlangen jeweils 7670 Euro aus dem Vermögen der Bundesstiftung. Basile und
Malberto gehörten zur italienischen Armee, als ihr Land 1943 mit den Alliierten
Waffenstillstand schloss. Die Nationalsozialisten befahlen daraufhin,
italienische Soldaten, die nicht mehr an ihrer Seite kämpfen wollten, als
Kriegsgefangene in Arbeitslager zu verschleppen.
Basile kam in ein Stahlwerk nach Luckenwalde bei Berlin, Malberto musste in
einer Maschinenfabrik im fränkischen Schweinfurt schuften und wurde später in
ein Konzentrationslager gebracht. Im August 1944 entschied Hitler, die
Internierten sollten als „zivile“ Zwangsarbeiter dienen. Das änderte jedoch
nichts an ihrem erbärmlichen Leben in der Haft. Zehntausende starben.
Vor dem Berliner Verwaltungsgericht war am Donnerstag zunächst umstritten, ob
der Antrag der Italiener, eine Zahlungspflicht der Bundesstiftung festzustellen,
überhaupt zulässig ist. Das Gericht hatte dies in einem Beschluss zur
Prozesskostenhilfe für diesen Fall bereits verneint. Im Kern geht es um die
Frage, ob zwischen den beiden Klägern und den Beklagten, der Bundesrepublik und
der Stiftung, ein Rechtsverhältnis besteht.
Der Anwalt der Italiener, Joachim Lau, sagte, mit dem Stiftungsgesetz sollten
nicht nur Almosen verteilt, sondern konkrete Ansprüche Einzelner begründet
werden. Er kritisierte, sollte das Gericht die Klage für unzulässig erklären,
käme dies einer Verweigerung des Rechtsschutzes gleich. Nirgendwo auf der Welt
sei es den betroffenen Zwangsarbeitern möglich, die Entschädigung einzuklagen.
Die Bundesrepublik stünde schlecht da, wenn sie dadurch „die Zwangsarbeit im
Nachhinein rechtfertigt“.
Das Finanzministerium, das die Rechtsaufsicht über die Stiftung führt, sieht
dagegen nur „eine politische und moralische Verpflichtung des Staates“ zur
Entschädigung, aber keine rechtliche. Darüber hinaus bekräftigten die
Vertreter von Ministerium und Stiftung, trotz der Deklaration als „zivile“
Zwangsarbeiter seien die Italiener Kriegsgefangene geblieben. Die Klage sei
nicht nur unzulässig, sondern auch unbegründet. Sie stützten sich dabei auf
ein Gutachten des Berliner Völkerrechtlers Christian Tomuschat. Der Jurist
meint, eine förmliche Kriegserklärung sei für den Status eines
Kriegsgefangenen nicht nötig. Jost Müller-Neuhof
Berliner Zeitung, 20.02.2004:
Kriegsgefangene oder Zwangsarbeiter? Berlins Verwaltungsgericht verhandelt über Forderungen deportierter
italienischer Soldaten
Andreas Förster
BERLIN, 19. Februar. Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelte am
Donnerstag über die Entschädigungsansprüche italienischer Soldaten, die während
der NS-Zeit zur Zwangsarbeit nach Deutschland deportiert worden waren. Die
gemeinsame Stiftung von Bundesregierung und deutscher Industrie
"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" hatte Zahlungen an die
Betroffenen abgelehnt. Von dem Urteil hängen Ansprüche mehrerer
hunderttausender Italiener ab.
Geklagt hatten zwei Männer, die im September 1943 als italienische Soldaten
von deutschen Truppen festgenommen und nach Deutschland deportiert worden waren.
Der heute 82-jährige Antonio Basile war anschließend unter menschenunwürdigen
Bedingungen in einem Arbeitslager im brandenburgischen Luckenwalde interniert
und musste bis Kriegsende im dortigen Stahlwerk arbeiten. Sein jetzt 83-jähriger
Leidensgefährte Giacomo Malberto durchlief mehrere Konzentrationslager und
arbeitete unter anderem in einer Schweinfurter Maschinenfabrik.
Hitler-Befehl als Beweis
Basiles und Malbertos Anträge auf Entschädigungszahlungen aus der
Zwangsarbeiter-Stiftung waren von Berlin jedoch abschlägig beschieden worden.
Die beiden seien Kriegsgefangene gewesen, hieß es zu Begründung, daher stünden
ihnen laut Stiftungsgesetz keine Zuwendungen zu. Tatsächlich nimmt das 2001
verabschiedete Gesetz über die Zwangsarbeiter-Stiftung Kriegsgefangene ausdrücklich
von Entschädigungszahlungen aus, da sie nach dem Völkerrecht zur Arbeit
herangezogen werden dürfen.
Die Italiener klagten gegen diese Entscheidung und beriefen sich darauf, dass
sie überhaupt keine Kriegsgefangenen gewesen seien. Tatsächlich waren die
beiden von deutschen Truppen festgenommen worden, nachdem der einstige
Hitler-Verbündete Italien am 8. September 1943 seinen Austritt aus der Achse
mit Deutschland verkündet und das eigene Heer für aufgelöst erklärt hatte.
Hitler erließ daraufhin den Befehl, alle italienischen Soldaten festzunehmen
und sie vor die Wahl zu stellen, sich entweder der Wehrmacht anzuschließen oder
in Gefangenschaft zu gehen. Ende September 1943 wies der NS-Führer an, den
insgesamt 600 000 italienischen Gefangenen den Status als Kriegsgefangene
abzuerkennen und sie als Militärinternierte zu führen - ein im Völkerrecht gängiger
Begriff für Armeeangehörige neutraler Staaten. 1944 schließlich ordnete das
Oberkommando der Wehrmacht an, alle italienischen Militär-internierten als
zivile Zwangsarbeiter in die deutsche Kriegswirtschaft einzuordnen.
Für die Zwangsarbeiter-Stiftung und die Bundesregierung sind die von den
Nazis festgehaltenen italienischen Soldaten dennoch Kriegsgefangene geblieben.
Sie berufen sich bei dieser Sicht auf ein im Auftrag des
Bundesfinanzministeriums erstelltes Rechtsgutachten. Darin kommt der Berliner
Jura-Professor Christian Tomuschat zu dem Schluss, "dass die
demobilisierten italienischen Soldaten, die sich in deutschem Gewahrsam
befanden, ihren Status als Kriegsgefangene behielten, welche Bezeichnung auch
immer das nationalsozialistische Reich für sie gewählt haben mag".
Berlin hatte das letzte Wort
Die Anwälte der beiden Kläger hielten dem Gutachten vor Gericht entgegen,
dass ihre Mandanten in Nazi-Deutschland nicht nach den in der Genfer
Kriegsgefangenenkonvention festgehaltenen Regeln behandelt wurden. Die
Konvention sieht unter anderem vor, dass die Gefangenen ausreichend Nahrung und
Bekleidung erhalten müssen und ausschließlich in zivilen Unternehmen zur
Arbeit eingesetzt werden dürfen. Diese Vorschriften seien im Fall der
italienischen Internierten missachtet worden, weil Deutschland sie nicht als
Kriegsgefangene einstufte. "Es ging bei den italienischen Internierten
ebenso wie im Fall der osteuropäischen Zwangsarbeiter um physische Zerstörung
durch Arbeit", sagte Klägeranwalt Joachim Lau.
Die Anwälte von Bundesregierung und Zwangsarbeiterstiftung gingen am
Donnerstag vor Gericht einer Auseinandersetzung um den tatsächlichen Status der
italienischen Kläger aus dem Weg. Sie beschränkten sich darauf, die Zulässigkeit
der Klage in Frage zu stellen, weil laut Gesetz nicht die Stiftung, sondern die
für die Auszahlungen zuständigen Partnerorganisationen im Ausland über die
Rechtmäßigkeit von Ansprüchen zu entscheiden hätten.
Tatsächlich aber hat in jedem Fall der Stiftungsvorstand in Berlin das
letzte Wort. So war es auch der Vorstand, der auf Anfrage einer der
Partnerorganisationen Zahlungen an italienische Militärinternierte untersagte.
Diese Ablehnung hatte zu der Klage vor dem Verwaltungsgericht geführt.
Süddeutsche Zeitung, 19.02.2004:
NS-Opfer klagen. Italienische Gefangene fordern Entschädigung
Von Joachim Käppner
München – Das Berliner Verwaltungsgericht beschäftigt sich vom
heutigen Donnerstag an noch einmal mit der Entschädigung früherer
NS-Sklavenarbeiter. Dabei geht es um eine fast vergessene, bei der
Zwangsarbeiterentschädigung 2001 nicht berücksichtigte Gruppe von Opfern, die
1943 aber fast 600 000 Menschen umfasste: die italienischen Militärinternierten
in Deutschland. Zwei der Überlebenden, Antonio Basiles und Giacomo Malberto,
wollen vom Bundesfinanzministerium und der Zwangsarbeiter-Stiftungeine
Entschädigung von je 7670 Euro einklagen.
Das Gericht muss entscheiden, ob die Italiener als ehemalige Kriegsgefangene zu
betrachten sind. Dann hätten sie, anders als Zwangsarbeiter, nach dem Gesetz
über die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ keinen
Anspruch auf Zahlungen. Darin heißt es: „Kriegsgefangenschaft begründet
keine Leistungsberechtigung.“ Völkerrechtlich ist es erlaubt, Kriegsgefangene
zur Arbeit heranzuziehen.
Im September 1943 hatte die Wehrmacht mehr als 600 000 italienische Soldaten
festgesetzt, die meisten von ihnen wurden zur Zwangsarbeit ins Reich
verschleppt. Tausende starben, die anderen lebten unter entsetzlichen
Bedingungen. Freilich waren sie – und das könnte der entscheidende
Unterschied sein – nicht als feindliche Kombattanten in Gefangenschaft
geraten, sondern als ehemalige Verbündete. Am 3. September 1943 hatte Italien
Waffenstillstand mit den Alliierten geschlossen; seine Soldaten, die eben noch
auf Seiten der Deutschen gekämpft hatten, wurden von diesen entwaffnet und
zuerst als Kriegsgefangene eingestuft. Dann aber befahl Adolf Hitler
persönlich, dass die Italiener „nicht als Kriegsgefangene, sondern als
Militärinternierte zu bezeichnen“ seien.
Die Haltung der Kläger ist daher: Wenn der NS-Staat selbst sie zu Opfern
außerhalb des Status von Kriegsgefangen deklarierte, müssten sie auch
entsprechend entschädigt werden. In einem Gutachten für das
Bundesfinanzministerium kommt der Berliner Völkerrechtler Christian Tomuschat
dagegen zu dem Urteil, dass die Italiener im deutschen Gewahrsam „ihren Status
als Kriegsgefangene behielten“. Nach Auffassung des Freiburger Historikers
Ulrich Herbert dient diese Argumentation „ganz offensichtlich der juristischen
Legitimation des vom Finanzministerium bekundeten Willens, die Italiener von den
Zahlungen aus dem Fonds auszuschließen“.
Der Fall ist auch deshalb brisant, weil es sich um einen Musterprozess handelt.
Mehr als 4000 Klagen ehemaliger Militärinternierter sind vorerst ausgesetzt,
bis das Gericht ein Urteil gefällt hat.
Frankfurter Rundschau, 20.02.2004:
Gericht vertagt Entscheidung über NS-Opfer.
Weiteres Gutachten über den Status ehemaliger italienischer "Militärinternierter"
abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat es abgelehnt, ein weiteres Gutachten über
den Status italienischer Militärangehöriger im Zweiten Weltkrieg einzuholen.
Davon hatten sich die Kläger, zwei Betroffene, erhofft, ihre Chancen auf
Entschädigung aus der Zwangsarbeiterstiftung zu verbessern.
VON KARL-HEINZ BAUM
Berlin · 19. Februar · In dem Musterprozess, den die hochbetagten Italiener
Antonio Basile und Giacomo Malberto (81 und 82 Jahre) stellvertretend für
4200 weitere Betroffene gegen die Bundesrepublik Deutschland und die
Bundesstiftung für Zwangsarbeit "Erinnerung, Verantwortung,
Zukunft" führen, wurde am Donnerstag das Urteil erwartet. Das Gericht
vertagte jedoch die Entscheidung.
In der Verhandlung machte die Vorsitzende Richterin Petra Michaelis-Merzbach
aber deutlich, dass die Kammer die Anträge der Kläger auf Entschädigung
ablehnen wolle. Diese seien unzulässig. Strittig ist, ob die Betroffenen als
ehemalige "Kriegsgefangene" oder "Zwangsarbeiter"
anzusehen sind. Nach dem Stiftungsgesetz sind Kriegsgefangene von Entschädigung
ausgeschlossen. Die Kläger wollen dagegen jeweils knapp 7700 Euro Entschädigung
erstreiten.
Nach der Ablehnung des Beweisantrags der Klägerseite ist davon auszugehen,
dass das Gericht der Ansicht des Berliner Völkerrechtlers Christian Tomuschat
folgen wird. Nach seinem Gutachten behielten die festgesetzten und nach
Deutschland verschleppten Italiener bis Ende des Krieges ihren Status als
Kriegsgefangene. Dass sie die Nationalsozialisten ab 1944 als Zwangsarbeiter
bezeichneten, sei rechtswidrig gewesen.
Nach Ansicht des Anwalts der Kläger, Joachim Lau, kommt es dagegen darauf an,
wie die Italiener tatsächlich behandelt wurden: Sie seien nicht als
Kriegsgefangene, sondern als Arbeitssklaven behandelt worden. Das hatte Lau
mit dem neuen Gutachten vor Gericht beweisen wollen. Auch habe nach dem
Waffenstillstand mit den Alliierten am 9. September 1943 weder Italien dem
Deutschen Reich noch das Reich Italien den Krieg erklärt. Deshalb seien die
Betroffenen allenfalls als Militärangehörige eines neutralen Staats
anzusehen, argumentierte der Anwalt.
Insgesamt haben 110 000 von den Deutschen festgesetzte und verschleppte
Italiener Antrag auf Entschädigung bei der Stiftung gestellt.
Frankfurter Rundschau, 20.02.04:
Gericht vertagt Entscheidung über NS-Opfer
Weiteres Gutachten über den Status ehemaliger italienischer
"Militärinternierter" abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Berlin hat es abgelehnt, ein weiteres Gutachten über
den Status italienischer Militärangehöriger im Zweiten Weltkrieg einzuholen.
Davon hatten sich die Kläger, zwei Betroffene, erhofft, ihre Chancen auf
Entschädigung aus der Zwangsarbeiterstiftung zu verbessern.
VON KARL-HEINZ BAUM Berlin · 19. Februar · In dem Musterprozess, den die
hochbetagten Italiener Antonio Basile und Giacomo Malberto (81 und 82 Jahre)
stellvertretend für 4200 weitere Betroffene gegen die Bundesrepublik
Deutschland und die Bundesstiftung für Zwangsarbeit "Erinnerung,
Verantwortung, Zukunft" führen, wurde am Donnerstag das Urteil erwartet.
Das Gericht vertagte jedoch die Entscheidung. In der Verhandlung machte die
Vorsitzende Richterin Petra Michaelis-Merzbach aber deutlich, dass die Kammer
die Anträge der Kläger auf Entschädigung ablehnen wolle. Diese seien
unzulässig. Strittig ist, ob die Betroffenen als ehemalige
"Kriegsgefangene" oder "Zwangsarbeiter" anzusehen sind. Nach
dem Stiftungsgesetz sind Kriegsgefangene von Entschädigung ausgeschlossen. Die
Kläger wollen dagegen jeweils knapp 7700 Euro Entschädigung erstreiten. Nach
der Ablehnung des Beweisantrags der Klägerseite ist davon auszugehen, dass das
Gericht der Ansicht des Berliner Völkerrechtlers Christian Tomuschat folgen
wird. Nach seinem Gutachten behielten die festgesetzten und nach Deutschland
verschleppten Italiener bis Ende des Krieges ihren Status als Kriegsgefangene.
Dass sie die Nationalsozialisten ab 1944 als Zwangsarbeiter bezeichneten, sei
rechtswidrig gewesen. Nach Ansicht des Anwalts der Kläger, Joachim Lau, kommt
es dagegen darauf an, wie die Italiener tatsächlich behandelt wurden: Sie seien
nicht als Kriegsgefangene, sondern als Arbeitssklaven behandelt worden. Das
hatte Lau mit dem neuen Gutachten vor Gericht beweisen wollen. Auch habe nach
dem Waffenstillstand mit den Alliierten am 9. September 1943 weder Italien dem
Deutschen Reich noch das Reich Italien den Krieg erklärt. Deshalb seien die
Betroffenen allenfalls als Militärangehörige eines neutralen Staats anzusehen,
argumentierte der Anwalt. Insgesamt haben 110 000 von den Deutschen festgesetzte
und verschleppte Italiener Antrag auf Entschädigung bei der Stiftung gestellt.
Status der Italiener Mussolini war im Zweiten Weltkrieg Verbündeter des
deutschen NS-Staats. Nachdem die Alliierten Italiens Süden besetzt hatten,
vereinbarte die Regierung am 8. September 1943 einen Waffenstillstand. Daraufhin
setzten deutsche Truppen 600 000 italienische Soldaten fest und verschleppten
sie ins Reich. Sie hießen zehn Tage "Kriegsgefangene", dann
"Militärinternierte". Sie sollten Rüstungsmaterial produzieren; das
ist Kriegsgefangenen untersagt. 1944 hießen sie "zivile Arbeiter".
Sie galten als "Verräter"; man zog sie zu besonders harter
Zwangsarbeit heran.
zba
Berliner Zeitung, 21.02.04:
TAGEBUCH: Schuster und IMI
Maritta Tkalec
Wie man schon im Tagebuch von Victor Klemperer nachlesen kann, waren es
besonders die Kinder und Jugendlichen, die den Rassenhass unverblümt
äußerten. "Badoglio-Schweine" brüllten sie italienischen Männern
nach, die 1944 durch deutsche Städte zu ihrem Zwangsarbeitsplätzen geführt
wurden. Zwei dieser Zwangsarbeiter klagen jetzt vor dem Berliner
Verwaltungsgericht auf Entschädigung. Dort sind 4124 weitere ähnliche Fälle
anhängig. Zahlen soll die gemeinsame Stiftung von Bundesrepublik und deutscher
Industrie. Die vom Volksmund "Badoglio-Schweine" Genannten, waren bis
zum 8. September 1943 Verbündete gewesen: italienische Soldaten, die gemeinsam
mit der Wehrmacht an vielen Fronten kämpften - bis General Pietro Badoglio
Mussolini stürzte. Am 9. September titelte der "Völkische
Beobachter": "Feiger Verrat Badoglios". Die gut
"vorbereitete Führung" habe "alle notwendigen Maßnahmen
getroffen". Tatsächlich nahmen deutsche Soldaten sofort sämtliche
italienische Kameraden gefangen, derer sie habhaft wurden, insgesamt 600 000.
Allein auf der griechischen Insel Kephalonia erschossen sie 4 000 von 9 000
Inhaftierten. Als mehrere Gefangenentransport-Schiffe vor der Küste Kretas von
englischen Bombern angegriffen wurden und sanken, ertränkten deutsche
Wachmannschaften die Italiener mit Maschinengewehrsalven und machten sich auf
Beibooten davon. Die meisten Gefangenen kamen als IMIs nach Deutschland, als
italienische "Militärinternierte", denen ausdrücklich der Status des
Kriegsgefangenen und damit der Schutz der Genfer Konvention genommen war. Einer
von ihnen saß 1944 als Gehilfe in der Schusterei von Martin Tkalec in
Petersdorf/Riesengebirge. Monatelang reparierten beide Männer plaudernd
deutsches Schuhwerk und fanden heraus, dass sie sich schon einmal nahe waren -
in den letzten Isonzo-Schlachten 1917: An einem Tag, so erinnerten sich beide,
hatte die österreichisch-deutsche Seite Giftgas in italienische Stellungen
geschossen. Dann drehte der Wind auf West, das Gas kam zurück. Beide Männer
hatten danach Gift in der Lunge, zum Sterben reichte es nur fast. Der Sohn des
Schusters Martin T., der in seiner schmucken HJ-Uniform gelauscht hatte,
schwört, er habe daraufhin nie mehr "Badoglio-Schwein" gebrüllt.
epd, 23.02.2004:
Klage italienischer Militärinternierter muss neu verhandelt werden
Berlin (epd). Das Verfahren zur Entschädigungsklage zweier ehemaliger italienischer Militärinternierter gegen den Bund muss vor dem Berliner
Verwaltungsgericht neu aufgerollt werden. Wegen der hohen Bedeutung des Musterverfahrens, das für mehr als
4.000 weitere Klagen Folgen hat, habe sich die Kammer für eine Wiederholung entschieden, bestätigte
Gerichtssprecher Christian Richard am Montag dem epd. Vermutlich, um weitere Beweisanträge zu stellen, habe Klägeranwalt Joachim Lau den Wiedereintritt in die bereits
vergangene Woche abgeschlossene mündliche Verhandlung beantragt. Mit ihrer jetzt getroffenen
Verfahrensentscheidung gehe das Gericht nun aber über dieses Verlangen noch hinaus, sagte Richard. Ein Termin für
die neu beginnende Verhandlung stehe noch nicht fest. Die beiden 80- und 81-jährigen Kläger Giacomo Malberto und
Antonio Basile fordern knapp 8.000 Euro aus dem Fonds der Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“.
Die italienischen Soldaten waren den Angaben zufolge im September 1943 von deutschen Truppen gefangen
genommen worden. Da sie es ablehnten, auf deren Seite zu kämpfen, seien sie zur Arbeit in einer Schweinfurter
Maschinenfabrik gezwungen oder in einem Arbeitslager in der Nähe Berlins interniert worden. Auf Hitlers Befehl hin
wurden sie zuerst als „italienische Militärinternierte“ bezeichnet, ein Jahr später aber aus der „Internierung“
entlassen. Daraufhin seien sie als zivile Zwangsarbeiter registriert worden. (0955/23.02.2004) epd ost tst jh
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