Italienische
Militärinternierte –
Entschädigung verweigert |
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Presseresonanz auf Podiumsdiskussion und Hintergrundgespräch mit Rechtsanwalt
Lau, 25./26.01.2004
Junge Welt
Leif Allendorf
Entschädigung jahrzehntelang verweigert
Ehemalige italienische Zwangsarbeiter klagen nun vor dem Berliner
Verwaltungsgericht
Am 19. Februar verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über die Klage von
ehemaligen italienischen Zwangsarbeitern, die bislang erfolglos eine
Entschädigung von der Bundesrepublik fordern. Aus Anlaß des Gedenktages für
die Opfer des Faschismus am heutigen Dienstag erinnerte die Berliner
Geschichtswerkstatt am Sonntag im Haus der Demokratie in Berlin Prenzlauer Berg
an das Schicksal dieser Menschen. Nach der Absetzung des faschistischen
Diktators Mussolini schloß Italien im September 1943 einen Waffenstillstand mit
den Alliierten. Aus Rache nach diesem »Verrat« wurden etwa 600 000 Soldaten
des ehemaligen Verbündeten nach Deutschland verschleppt, wo sie Zwangsarbeit
leisten mußten. »Allein in Berlin schufteten 30 000 für die
Rüstungsindustrie«, berichtete Cord Pagenstecher von der Geschichtswerkstatt.
In den Baracken der Internierten herrschten Hunger und Krankheit. Viele der
Festgehaltenen starben bei Bombenangriffen. Im September 1944 erhielten die
Gefangenen Zivilstatus. »Das bedeutete, nicht mehr die Wehrmachtsbürokratie
war für die Zwangsarbeiter zuständig, sondern die einzelnen
Industriebetriebe«, erläuterte Pagenstecher. Genau diesen Umstand nimmt nun
die jetzige Bundesregierung zum Vorwand, den verbliebenen 100 000 ehemaligen
Zwangsarbeitern jede Entschädigung zu verweigern. Die Zwangsarbeiter gelten
nämlich nun als Kriegsgefangene. Das im August 2000 in Kraft getretene Gesetz
zur Errichtung der Stiftung »Erinnerung, Verantwortung, Zukunft« soll regeln,
wie die von der deutschen Industrie widerwillig bereitgestellten zehn Milliarden
Mark verteilt werden. Dort heißt es wörtlich: »Kriegsgefangenschaft
begründet keine Leistungsberechtigung.« »Das ist eine absurde Situation«,
klagte Joachim Lau, der die Kläger als Rechtsanwalt vertritt. »Die
Bundesregierung nutzt die Entrechtung der italienischen Gefangenen durch die
Nazis, um ihnen eine Entschädigung vorzuenthalten.« Gerhard Fischer vom
VVN-BdA wies darauf hin, daß bei ehemaligen polnischen Zwangsarbeitern dieser
juristische Schachzug nicht angewendet wurde. Dies hätte wohl für öffentliche
Empörung gesorgt. Die italienischen Zwangsarbeiter dagegen hätten das Pech,
eine vergessene Gruppe von Naziopfern zu sein. Dies bestäigte Guido Ambrosino,
Deutschlandkorrespondent der italienischen Zeitung il manifesto. Die
Mitte-Links-Regierung in Rom hätte die Debatte um den Stiftungsfonds
»verschlafen«. Während ehemalige KZ-Insassen wenigstens eine »späte« und
»erbärmliche« Abfindung bekommen hätten, seien alle anderen italienischen
Opfer »leer ausgegangen«. Während selbst Anwalt Lau sich skeptisch über die
Erfolgsaussichten seiner Seite bei der anstehenden Verhandlung äußerte,
wertete Ambrosino es gegenüber den etwa 100 Zuhörern als ermutigend, daß
dieses Thema endlich in der Öffentlichkeit erörtet werde.
Junge Welt 27.1.04
Neues Deutschland
Verraten und Verkauft.
Diskussion über Italienische Militärinternierte,
Maren Cronsnest;
Neues Deutschland, 27.01.2004
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DPA
NS-Zwangsarbeit kommt noch einmal vor deutsche Gerichte
Zweieinhalb Jahre nach Beginn der Entschädigungszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter beschäftigt dieses Kapitel der Nazizeit noch einmal die deutsche Justiz. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht wird am 19. Februar die Musterklage zweier ehemaliger italienischer Soldaten verhandelt, die 1943 vom deutschen Militär gefangen genommen und dann zur Zwangsarbeit eingesetzt worden waren. Dies teilte der Klägeranwalt Joachim Lau heute in Berlin mit.
Die Entschädigung der mittlerweile hochbetagten Italiener war abgelehnt worden, weil sie nach deutscher Rechtsauffassung Kriegsgefangene waren. Ein Erfolg der Klage hätte weit reichende Folgen, weil dann etwa 100 000 Nazi-Opfer noch Ansprüche an die Bundesstiftung «Erinnerung, Verantwortung und Zukunft» geltend machen könnten. Lau hat wegen des Musterverfahrens 4200 Klagen vorerst zurückgestellt.
Das Stiftungsgesetz schließt grundsätzlich ehemalige Kriegsgefangene von Leistungen aus, da diese nach dem Völkerrecht in der Regel zu Arbeitsleistungen verpflichtet werden können. Dies hatte auch der Berliner Völkerrechtsprofessor Christian Tomuschat in einem Rechtsgutachten für die Bundesregierung festgestellt. Die Klägerseite bestreitet diese Auffassung. Die Betroffenen seien im September 1943 nur wenige Tage Kriegsgefangene gewesen und dann als «Militärinternierte» behandelt worden ohne Rechte, die Kriegsgefangenen nach dem Völkerrecht zustünden.
Nach Darstellung der Kläger wurden nach dem Sturz des faschistischen Diktators Mussolini im Juli 1943 rund 600 000 «Militärinternierte» nach Deutschland und in die besetzten Gebiete verschleppt und zur Zwangsarbeit eingesetzt. Von diesen Nazi-Opfern lebten nach Angaben Laus am 31. Dezember 2001 noch 99 000. Die neue italienische Regierung hatte im September 1943 einen Waffenstillstand mit den Alliierten geschlossen. Darauf errichtete die deutsche Wehrmacht in dem Land ihres ehemaligen Verbündeten ein brutales Besatzungsregime.
DPA, 26.01.2004
Frankfurter Rundschau
Prozess um NS-Gefangene
Italiener wollen Entschädigung
Berlin · 26. Januar · zba · 4200 italienische Zwangsarbeiter aus dem
Zweiten Weltkrieg hoffen auf ein positives Urteil des Verwaltungsgerichtes
Berlin. Es will am 19. Februar entscheiden, ob die Zwangsarbeiterstiftung
"Erinnerung, Verantwortung, Zukunft" sie entschädigen muss. Vor dem
Berliner Gericht klagen Antonio Basile und Giacomo Malberto in einem
Musterprozess. Sie sind zwei von rund 600 000 Italienern, die nach dem
Waffenstillstand, den das mit dem Deutschen Reich verbündete Italien am 8.
September 1943 mit den Alliierten schloss, aufgegriffen und nach Deutschland zur
Zwangsarbeit verschleppt wurden. Basile war am 13. September auf dem Weg zum
Bahnhof; er hatte eine Militärjacke an, trug keine Waffen. Malberto wurde als
italienischer Soldat in Griechenland festgesetzt. Beide Kläger wollen die
Entschädigungssumme von 7700 Euro aus der im Jahre 2000 errichteten
Zwangsarbeiterstiftung erstreiten. Obwohl weder das Deutsche Reich Italien noch
Italien dem Reich den Krieg erklärt hatte, galten die Festgesetzten zehn Tage
als "Kriegsgefangene". Anschließend wurden sie zu
"Militärinternierten", auch weil sie Rüstungsmaterial produzieren
sollten; dafür dürfen laut Völkerrecht Kriegsgefangene nicht herangezogen
werden. 1944 hießen sie dann "zivile Arbeiter". Nach Hause kehrten
sie 1945 zurück. Stiftung verweigert Entschädigung Die Stiftung verweigert
unter Berufung auf das Zwangsarbeitergesetz die Entschädigung. Danach wird
Kriegsgefangenenschaft nicht entschädigt. Laut Gutachten des Berliner Juristen
Christian Tomuschat behielten die Italiener bis zum Ende des Krieges ihren
Status als Kriegsgefangene. Dem widersprechen andere Wissenschaftler. Nach
Ansicht ihres Anwalts Joachim Lau kommt es auf die tatsächliche Behandlung an.
Die Italiener sei nicht als Kriegsgefangene, sondern als Arbeitssklaven
behandelt worden. Sie hätten im Gegensatz zu Kriegsgefangenen weder Kontakt zu
Angehörigen aufnehmen noch habe sich das Rote Kreuz einschalten dürfen. Lau
berichtete am Montag, in Deutschland seien vielen dieser Zwangsarbeiter Arme,
Beine oder Ohren abgetrennt worden. Insgesamt 110 000 hätten sich an die
Stiftung gewandt; inzwischen lebten von ihnen nur noch knapp 100 000.
"Täglich stirbt ein Dutzend meiner Mandanten", sagte Lau. Nach Laus
Angaben will die Stiftung in den nächsten Wochen weitere 45 000 Ablehnungen
schicken. Die Betroffenen wollten sich dem Verfahren anschließen.
Frankfurter Rundschau 27.1.04
taz
Kein Geld für den Zwangsdienst
Der Florentiner Anwalt Joachim Lau kämpft für ehemalige italienische
Kriegsgefangene. Sie mussten für die Nazis arbeiten, haben aber keinen Anspruch
auf Entschädigung BERLIN taz Noch immer haben die italienischen
Militärinternierten keine Entschädigung für ihre Zwangsarbeit während des
Zweiten Weltkriegs erhalten. Kurz vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung
versucht der Florentiner Anwalt Joachim Lau noch einmal die deutsche
Öffentlichkeit für das Problem zu sensibilisieren. "Es ist ein Skandal,
wie hier eine große Gruppe von der Entschädigungsstiftung einfach ausgegrenzt
wird." Konkret geht es um etwa 600.000 italienische Soldaten, von denen
heute nach Angaben von Lau noch rund 150.000 leben. Nach dem Seitenwechsel
Italiens 1943 wurden sie als Kriegsgefangene zum Arbeitseinsatz nach Deutschland
verschleppt. Ab August 1944 wurden sie zwangsweise in zivile
Arbeitsverhältnisse überführt. Vermeintlich sollte sich so ihre Versorgung
verbessern. Eine Entschädigung erhielten in den 60er-Jahren nur wenige
Italiener, die aus rassischen oder ideologischen Gründen verfolgt wurden.
Zwangsarbeit allein reichte nicht für einen Anspruch, auch wenn viele
Betroffene dauerhafte Schäden davontrugen. Erst im Jahr 2000 übernahm
Deutschland Verantwortung für die Ausbeutung von Zwangsarbeitern und richtete
die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ein. Auch etwa
110.000 Italiener stellten darauf Anträge. Doch fast alle wurden abgelehnt.
Kriegsgefangene durften zur Arbeit verpflichtet werden, argumentierte das
Finanzministerium. Auch die spätere Umwandlung in zivile
Zwangs-Arbeitsverhältnisse schaffe keinen Anspruch auf Stiftungsgelder, denn
die Umwandlung habe gegen das Völkerrecht verstoßen. Das Ministerium stützte
sich auf ein Gutachten des Völkerrechtlers Christian Tomuschat. Anwalt Lau
weist die Begründung zurück. "Es ist absurd, dass sich Deutschland auf
den eigenen Bruch von Völkerrecht beruft, um damit Zahlungen zu
vermeiden." Lau klagt derzeit vor dem Berliner Verwaltungsgericht im Namen
von 4.200 italienischen Betroffenen. Am 19. Februar wollen die Richter den Fall
verhandeln. Doch juristisch stehen die Chancen schlecht. Weil die
Stiftungsleistungen freiwillig sind, haben die Italiener vermutlich kein
Klagerecht. Ihre Anträge auf Prozesskostenhilfe wurden bereits abgelehnt. Lau
versuchte jetzt, mit Veranstaltungen in Berlin und Hamburg die deutsche
Öffentlichkeit zu mobilisieren. Von der italienischen Regierung ist allerdings
keine Unterstützung zu erwarten. Sie hat sich auch bei Aushandlung der Stiftung
nicht für ihre Staatsbürger eingesetzt, um Deutschland nicht zu verärgern und
um den Beitritt der Lira zur Euro-Zone nicht zu gefährden. CHRISTIAN RATH
taz Nr. 7268 vom 27.1.2004
taz Hamburg
Ende einer Allianz
Die Wehrmacht verschleppte 730.000 italienische Kriegsgefangene, die nun ihre
juristischen Ansprüche durchsetzen wollen. Ein Interview mit Anwalt Joachim Lau
Die Deutsche Wehrmacht hat 1943, als Italien einen Waffenstillstand mit den
Alliierten abschloss, Tausende ihrer ehemaligen Waffenbrüder ermordet und etwa
730.000 Kriegsgefangene nach Deutschland zur Zwangsarbeit verschleppt. Heute
Abend informiert der Rechtsanwalt Joachim Lau aus Florenz im Kölibri über die
verweigerten juristischen Ansprüche seiner Mandanten. taz hamburg: Am 19.
Februar 2004 verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über die Klage
ehemaliger italienischer Militärinternierter (IMI). Was erwarten ihre 4.200
Mandanten? Joachim Lau: Sie hoffen, dass endlich ihr schreckliches Schicksal
auch juristisch anerkannt wird, und sie fordern die Entschädigungen ein, die
Ihnen mit dem Stiftungsgesetz versprochen worden sind. Aus Verbündeten waren
1943 Gegner geworden ... Die Wehrmacht war von den Vorgängen nicht überrascht.
So hatte die Heeresleitung schon die Deportation von italienischen Soldaten zur
Zwangsarbeit vorbereitet. In Deutschland behandelten Behörden und Bevölkerung
die Italiener sehr schlecht. Alleine in den ersten Monaten starben zigtausende
Deportierte wegen mangelnder Ernährung. Unter Bruch der Haager
Landkriegsordnung versetzte das Deutsche Reich 1944 die IMI in einen
Zivilstatus. Dennoch schließt das Bundesfinanzministerium (BMF) eine
Entschädigungszahlung nach dem Stiftungsabkommen aus. Dies ist einer der
juristischen Streitpunkte. Denn der Gesetzgeber hat eine Leistungsberechtigung
im Falle einer "Kriegsgefangenschaft" ausgeschlossen. Er ging dabei
von der Überlegung aus, dass nach der Genfer Konvention für Kriegsgefangene
der Gewahrsamsstaat die Soldaten des Gegners zur Arbeit heranziehen konnte.
Tatsächlich hatte die deutsche Regierung die Deportierten aus dem Schutz der
Genfer Konvention herausgenommen. Anfragen des Internationalen Roten Kreuzes,
die Lager der Italiener zu besuchen, wurden mit dem Hinweis, dass es sich nicht
um Kriegsgefangene handelte, abgelehnt. Mit deutscher Geschmacklosigkeit
erhielten sie sogar Arbeitspapiere. Ein Gutachten des Völkerrechtlers Christian
Tomuschat stärkt die Rechtsauffassung der Bundesregierung. Über 110.000
Anträge sind vom BMF bereits abgelehnt worden. Die Bundesregierung ist der
Ansicht, dass die Akte der Reichsregierung völkerrechtswidrig waren, dass die
Deportierten als Kriegsgefangene zu betrachten wären und folglich nicht
leistungsberechtigt seien. Folgt man der Argumentation Tomuschats, dass die
NS-Maßnahme gegen das Völkerrecht verstieß und als unwirksam anzusehen sei,
würden alle Entschädigungsforderungen hinfällig. Die Argumentation der
Bundesregierung ist zu abwegig um als ernsthafte Diskussionsgrundlage zu gelten.
Sie ist auch ein glatter Verstoß gegen den Grundsatz des Verbots der
unzulässigen Rechtsanwendung. Interview: Andreas Speit
Informationsveranstaltung mit Joachim Lau: heute, 19.30 Uhr, Kölibri
taz Hamburg Nr. 7267 vom 26.1.2004
Il Manifesto
MADE IN GERMANY.
A Berlino la memoria dei 600 mila italiani internati
Il 27 gennaio, anniversario della liberazione di
Auschwitz, ricorre in Germania (e da qualche anche in Italia) la «Giornata del
ricordo per le vittime del nazionalsocialismo». A ridosso di questa data
circola a Berlino un volantino insolito: «Vogliamo ricordare un gruppo di
vittime dimenticate, gli internati militari italiani (Imi): circa 600mila
persone deportate in Germania dopo il settembre 1943. Il governo federale nega
ai sopravvissuti ogni indennizzo. Noi vogliamo informare sulla loro sorte e
appoggiare i ricorsi da loro presentati ai tribunali tedeschi». Il testo è
firmato da una ventina di associazioni (pacifiste, per i diritti umani,
antifasciste, di ricerca storica, di ex-deportati e perseguitati dal nazismo)
che hanno organizzato per oggi un dibattito pubblico sull'argomento, con la
partecipazione dell'avvocato Joachim Lau che cura la battaglia giudiziaria degli
Imi. È bello che sia un pezzettino di società tedesca a rompere il silenzio
sull'esclusione dei militari italiani dal programma di risarcimenti per il
lavoro coatto. Il governo e le associazioni padronali tedesche si videro
costrette a vararlo nell'agosto del 2000, per scongiurare le cause collettive
che incombevano negli Stati uniti, nel più totale disinteresse dell'Italia.
I governi D'Alema e Amato nemmeno chiesero un posto al tavolo delle trattative
internazionali che precedettero il varo della legge sugli indennizzi, unica via
per garantire un plafond per i «nostri» deportati. Non sembrava carino
piantare grane nel bel mezzo delle trattative per l'ingresso nel club dell'euro.
Tantomeno disse una parola Berlusconi, quando nel 2001 il ministero delle
finanze tedesco escogitò un trucco per escludere gli Imi.
A torto - sostenne il ministero - Hitler negò loro lo status di prigionieri di
guerra, per escluderli dalle tutele previste dalle convenzioni internazionali e
sottoporli a un regime ferocemente punitivo. A torto vennero poi, a partire dal
4 settembre 1944, messi a disposizione delle aziende come «lavoratori civili».
La Repubblica federale non può che riclassificarli a posteriori per quello che
mai furono: «prigionieri di guerra», come tali tenuti al lavoro (tranne gli
ufficiali), entro certi limiti. Che poi questi limiti non siano stati rispettati
sarebbe uno dei tanti capitoli dei «danni di guerra», di fatto condonati alla
Germania con gli accordi che ne accompagnarono la riunificazione. Finora nel
nostro paese sono state accolte solo 2.354 domande di risarcimento, quelle dei
sopravvissuti ai campi di concentramento e di sterminio, su un totale di
129.986. Qualcuno all'ambasciata d'Italia a Berlino provò a protestare. Da Roma
gli fecero capire che non era opportuno: «Il caso è chiuso».
Dunque da D'Alema a Berlusconi passando per Amato la politica italiana ha
evitato una trattativa con la Germania sugli indennizzi, con indifferenza
«bipartisan». Dalla cattiva coscienza per questo comune fallimento sta
nascendo alla Camera un mostriciattolo altrettanto «bipartisan»: il progetto
di legge n. 2240 che prevede l'iscrizione in un «albo d'onore» degli italiani
deportati, nonché un «indennizzo simbolico» di 1000 euro per quanti siano
stati costretti al lavoro forzato, «purché non abbiano ricevuto altre
erogazioni o indennizzi per motivazioni analoghe».
Insomma a condizione che smettano di battersi per ottenere un sacrosanto
riconoscimento dalla Germania. E' un modo per metterci una pietra sopra,
lasciando a se stessi i 19.932 che hanno presentato ricorso alla Iom
(Organizzazione internazionale per le migrazioni, che cura le pratiche in
Italia). E i 4.200 - altri seguiranno nelle prossime settimane - che, per
iniziativa della Anrpi (Associazione nazionale reduci dalla prigionia,
dall'internamento e dalla guerra di liberazione), si sono rivolti al tribunale
amministrativo di Berlino. A loro va, invece, almeno la solidarietà degli amici
tedeschi di cui parlavamo all'inizio.
GUIDO AMBROSINO
Il Manifesto, 25.01.2004
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